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Samstag, 11. Januar 2020

ICD-Implantation

Die stationäre Aufnahme des Patienten erfolgte zur weiteren Therapieplanung bei bekannter ischämischer // dilatativer Kardiomyopathie. Echokardiographisch zeigte sich weiterhin eine hochgradig eingeschränkte linksventrikuläre Pumpfunktion. In der Zusammenschau der Befunde sahen wir die Indikation zur Implantation eines ICD im Sinne der Primärprophylaxe des plötzlichen Herztodes als gegeben.
Der Eingriff konnte am XX komplikationslos vorgenommen werden. Es erfolgte eine perioperative i.v.-Antibiose. In postoperativen Röntgen- bzw. Echo-Kontrollen wurden ein Pneumothorax bzw. ein Perikarderguss ausgeschlossen. Die postoperative Schrittmacher-Kontrolle ergab eine regelrechte Systemfunktion. Ein Termin zur routinemäßigen Schrittmacher-Kontrolle wurde vereinbart und ist dem ICD Ausweis zu entnehmen.
Herr / Frau XX  wurde von uns über ein Fahrverbot von XX Woche(n) aufgeklärt. Des Weiteren wurde der Patient / die Patientin über eine Schonung und Vermeidung einer Elevation des linken Armes über 90° für 6 Wochen informiert. Wir empfehlen halbjährliche Routinekontrollen. Bei lokaler Überwärmung, Rötung, Fieber oder anderen Hinweisen auf eine Schrittmachertaschen-Infektion bitten wir um sofortige Wiedervorstellung in unserem Haus. Die Operationswunde präsentierte sich zum Entlassungszeitpunkt reizlos. Eine Entfernung des Wundmaterials ist nicht notwendig, da selbstauflösend. Wir bitten um regelmäßige Wundkontrolle in 10 bis 14 Tage beim Hausarzt.
Wir entlassen Herr / Frau XX am XX  in subjektivem Wohlbefinden in Ihre geschätzte Weiterbehandlung und empfehlen folgendes Prozedere.

Komplikation
Schrittmacher Infektion
Die stationäre Aufnahme erfolgte bei V.a einer Schrittmachertascheninfektion. // Die Vorstellung des Patienten erfolgte aufgrund einer zunehmenden Rötung, Schwellung und Überwärmung der Herzschrittmachertasche. // Die Schrittmachertasche zeigte einen offenen Hautdefekt (XX mm), eitrig belegt.
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Laborchemisch zeigten sich deutlich erhöhte Infekparameter.
In der Schrittmacherkontrolle zeigte sich eine regelrechte Schrittmacherfunktion mit guten Reizschwellen und regelrechtem Sensingverhalten.
In der transösophagealen Echokardiographie gab es keinen Hinweis auf eine Endokarditis oder Sondeninfektion.
Im PET-CT wurde eine gesteigerte, entzündungssuspekte Stoffwechselaktivität entlang der Elektroden am Aggregatunterrand festgestellt.
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Nach der Asservierung von Blutkulturen und eines Wundabstrichs wurde eine kalkulierte antibiotische Therapie mit XX initiiert. // Mikrobiologisch konnten XX nachgewiesen werden. // Die Blutkulturen zeigten sich im Verlauf wiederholt negativ.  // Am XX erfolgte nach Rücksprache mit der hiesigen mikrobiologischen/infektiologischen Abteilung die Umstellung der antimikrobiellen Therapie auf XX, die Therapie mit XX wurde am XX beendet.
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Bei Wundheilungsstörung und Schrittmachersondenendokarditis erfolgte daher am XX eine Sondenextraktion mit gleichzeitiger Implantation einer Opferelektrode bei schrittmacherabhängigem Patienten. Die entsprechenden Fremdmaterialien wurden mikrobiologisch untersucht. Es erfolgte die Anlage eines passageren Schrittmachers, welcher am XX. zunächst entfernt wurde. Postoperativ zeigte sich der Patient / die Patientin kreislaufstabil. Die einliegende Reddon-Drainage konnte im Verlauf entfernt werden. In postoperativen Röntgen- bzw. Echo-Kontrollen wurden ein Pneumothorax bzw. ein Perikarderguss ausgeschlossen. Die postoperative Schrittmacher-Kontrolle ergab eine regelrechte Systemfunktion.
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Die Wunde wurde zunächst mittels VAC versorgt. Der VAC Verband wurde im Verlauf mehrfach gewechselt. Am XX war schließlich bei blanden Wundverhältnissen und unauffälligen Wundabstrichen ein Wundverschluss möglich.
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Der Patient wurde darauf hingewiesen, dass er dem Auftreten von subjektiven Palpitationen, Dyspnoe, thorakalem Druckgefühl sowie Rötung/Sekretion und Überwärmung im Bereich der Schrittmachertasche sowie dem Auftreten von Fieber/Schüttelfrost besondere Beachtung schenkt und in diesem Falle unverzüglich einen Arzt zu konsultieren ist.
Wir können Herrn / Frau XX am XX in die Häuslichkeit und in Ihre geschätzte ambulante Weiterbehandlung entlassen.

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