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Sonntag, 12. Januar 2020

Äthyltoxische, bedingt akute Pankreatitis

Bei Herrn / Frau XX wurde aufgrund der klinischen Symptomatik, der positiven C2-Anamnese sowie einer erhöhten Lipase die Diagnose einer akuten Pankreatitis gestellt. Laborchemisch zeigten sich erhöhte Leberparameter bei normwertigem Gesamt-Bilirubin, so dass wir von einer ethyltoxischen Genese ausgingen.
Eine biliäre Genese der Pankreatitis konnte endo // sonographisch ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kein Nachweis von Organnekrosen. Es zeigte sich jedoch das Bild einer chronischen, kalzifizierenden Pankreatitis.
In der CT-Abdomen zeigte sich // keine / eine exsudative Pankreatitis // ohne / mit Nachweis eines papillären Konkrements // ohne / mit Anhalt auf Nekrotisierung. Es zeigte sich jedoch das Bild einer chronischen, kalzifizierenden Pankreatitis.
Hinweise für eine Arzneimittelinduktion ergaben sich nicht. Laborchemisch fanden sich keine Hinweise auf eine Autoimmun-Genese.
Es erfolgte eine intravenöse Volumensubstitution sowie analgetische Therapie mit XX. Rasch / Langsam zeigten sich die abdominellen Schmerzen regredient. Das Calcium sowie die Lipid- und Leberparameter lagen innerhalb des Referenzbereiches. Entzündungs-Parameter waren im weiteren Verlauf spontan rückläufig.
Derzeit besteht kein klinischer Anhalt für eine exokrine oder endokrine Insuffizienz.
Wir begannen eine Krampfprophylaxe sowie eine intravenöse Flüssigkeits- und Vitamingabe. Bei beginnendem Entzugssyndrom begannen wir eine Therapie mittels XX. Passager wurden Benzodiazepine verabreicht.
Aufgrund eines Alkoholentzuges wurde der Patient mittels XX und bei optischer Halluzinationssymptomatik in Rücksprache mit den Kollegen von der Psychiatrie mittels XX behandelt. Im weiteren Verlauf war die psychische Symptomatik rückläufig.
Der Patient ist darüber aufgeklärt, dass eine strikte Alkoholkarenz zur Besserung seiner Erkrankung nötig ist.
Sollte es zum Auftreten von Fieber, Schmerzen oder Ikterus kommen, bitten wir um eine zeitnahe Wiedervorstellung über die Notaufnahme.
Am Tag der Entlassung war Herr / Frau XX beschwerdefrei und konnte bei gutem Allgemeinbefinden in Ihre ambulante Weiterbehandlung entlassen werden.

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