Die stationäre Aufnahme erfolgte bei oben angegebener Anamnese.
Die Aufnahme der Patientin / des Patienten erfolgte aufgrund seit XX
zunehmender Oberbauchschmerzen, Schluckbeschwerden und wiederholten
Erbrechens direkt nach Nahrungsaufnahme.
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Ein Gastrografin-Schluck erfolgte am XX, der eine verzögerte
ösophagogastrale Passage, eine Engstellung des unteren Ösophagus und
eine vorgeschaltete geringgradige/ausgeprägte Dilatation gezeigt hatte.
Wir führten eine Gastroskopie sowie eine Ösophagusmanometrie durch,
wobei wir die oben detailliert dargestellten Befunde sahen. Insgesamt
ergibt sich bei relativ/erheblich weit gestelltem Ösophagus sowie einer
Amotilität in der Manometrie das Bild einer Achalasie. Eine
24-Stunden-pH-Metriemessung konnte einen relevanten Reflux
ausschliessen.
Die Magenentleerungszintigraphie konnte eine regelrechte / verzögerte Magenentleerung zeigen.
/
Wir entschlossen uns, zunächst eine Injektionstherapie mit
Botulinumtoxin in den unteren Ösophagussphinkter vorzunehmen. Der
Eingriff verlief am XX problemlos.
Hierunter besserte sich die Symptomatik deutlich. Postinterventionell war eine Nahrungaufnahme möglich.
Ein erneuter Versuch mit Botox-Injektion kann in 3-6 Monaten erfolgen, alternativ wäre die Ballondilatation das Mittel der Wahl.
Sollte sich die Schluckbeschwerdesymptomatik im Verlauf nicht
deutlich bessern, wäre grundsätzlich auch die Durchführung einer
Ballondilatation indiziert.
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Wir entschlossen uns für die Durchführung einer Ballondilatation,
diese verlief am XX komplikationslos. Hierunter besserte sich die
Symptomatik deutlich.
/
Nach initialer analgetischer Therapie war die Patientin / der Patient
im weiteren Verlauf subjektiv beschwerdefrei, ein problemloses
Schlucken von Flüssigkeiten und fester Nahrung war möglich. Bei erneuten
Beschwerden bzw. Blutungszeichen (Hämatemesis, Teerstuhl) bitten wir um
sofortige Wiedervorstellung.
Wir entlassen Frau/Herrn am XX in gebessertem Allgemeinzustand in
Ihre weitere hausärztliche Behandlung und danken für die kollegiale
Zusammenarbeit.
Dieser Blog ist nur für Ärzte & medizinisches Personal zugelassen !
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