Dieser Blog ist nur für Ärzte & medizinisches Personal zugelassen !

Sonntag, 12. Januar 2020

Bakterielle Pneumonie

Die stationäre Aufnahme des Patienten / der Patientin erfolgte bei o.g. Anamnese.
Bei laborchemisch deutlich erhöhten Infektparameter, auskultatorisch feinblasigen Rasselgeräuschen sowie röntgenologisch nachweisbaren Infiltraten ergab sich in der Zusammenschau das Bild einer Pneumonie.
In der Blutgasanalyse zeigten sich eine respiratorische Partialinsuffizienz sowie eine metabolische Azidose.
Unter XX l O2/min konnte in der BGA eine respiratorische Stabilisierung erreicht werden.
Nach Asservierung von Blut- und Urinkultur begannen wir eine kalkulierte antibiotische Therapie mit XX. Im Verlauf konnte XX isoliert werden. Es erfolgte am XX eine antibiogrammgerechte Anpassung der Therapie auf XX.
Im Trachealsekret konnte XX nachgewiesen werden.
Bei klinischen und laborchemischen Zeichen einer Exsikkose erfolgte eine intravenöse Flüssigkeitssubstitution. Supportiv erhielt Frau / Herr XX Inhalationen mit Salbutamol und Ipratropiumbromid sowie Krankengymnastik.
In einer im Verlauf durchgeführten Laborkontrolle zeigten sich die Infektparameter nicht rückläufig, so dass wir die antibiotische Therapie eskalierten und am XX auf XX umsetzten.
/
Durch die eingeleiteten Maßnahmen besserte sich der klinische Zustand von Herrn / Frau XX erheblich. Die Entzündungswerte zeigten sich im Verlauf regredient. Im weiteren Verlauf zeigte sich der Patient / die Patientin klinisch stabil mit regredienter Dyspnoe, Sauerstoffgabe war nicht mehr notwendig. Erneute Fieberschübe konnten ab dem XX nicht mehr dokumentiert werden.
/
Am XX konnten wir die Therapie oralisieren. Wir bitten um Fortführung der antibiotischen Therapie bis zum XX.
/
Wir entlassen Frau / Herrn am XX in gebessertem Allgemeinzustand in Ihre weitere hausärztliche Behandlung und danken für die kollegiale Zusammenarbeit.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen