Laborchemisch zeigten sich ein stark
supprimiertes TSH sowie eine deutliche Erhöhung der peripheren
Schilddrüsen-Hormone (TSH XX mIU/l, fT4 von XX pmol/l und fT3 von XX
pmol/l). Die Antikörperdiagnostik ergab deutlich erhöhte TRAK und TPO
Werte (TPO-AK XX IU/l, TRAK XX IU/l).
Sonographisch stellte sich die
Schilddrüse in o.g. Weise dar, sodass wir in Zusammenschau aller Befunde
die Diagnose eines Morbus Basedow stellten.
In der durchgeführten Schilddrüsenszintigraphie zeigte sich kein Hinweis für lokale Mehr- oder Minderanreicherungen.
/
Aufgrund der vorliegenden Befunde leiteten wir eine thyreostatische Therapie mit Thiamazol und Propranolol ein.
Zur Mit-Evaluation stellten wir Frau /
Herr XX den Kollegen der Klinik für Augenheilkunde vor. Dabei ergab sich
kein Hinweis auf eine endokrine Orbitopathie.
/
Unter der thyreostatischen Therapie
besserte sich der Zustand von Frau / Herr XX und die laborchemischen
Schilddrüsemparameter fielen ab. Die initital tachykarde Herzfrequenz
normalisierte sich im Verlauf des Aufenthaltes unter der
ß-Blocker-Therapie.
/
Es sollten unter der Fortführung der
thyreostatischen Therapie weiterhin regelmäßige Kontrollen der
Schilddrüsenparameter, der Transaminasen sowie des Blutbildes erfolgen.
Frau / Herr XX wurde über das mögliche Risiko einer Agranulozytose
aufgeklärt sowie über die Wichtigkeit eines strikten Nikotinverzichtes.
Ein Auslassversuch der Thiamazoltherapie
kann nach XX Monaten erfolgen, bei Rezidiv nach Auslassversuch empfehlen
wir eine definitive Therapie des M. Basedow durch Operation oder
Radioiodtherapie.
Wir besprachen mit der Patientin / dem
Patienten die Notwendigkeit einer definitiven Therapie. Es erfolgte eine
chirurgische Beratung und eine operative Versorgung wurde für den XX
organisiert.
Zur erneuten endokrinologischen
Vorstellung vereinbarten wir – Ihr freundliches Einverständnis
vorausgesetzt – einen Termin in unserer endokrinologischen Ambulanz
(Tel. XX) am XX um XX Uhr. Wir bitten hierzu um die Vorlage einer
entsprechenden Überweisung.
Wir entlassen Herrn / Frau XX in einem
deutlich gebesserten beschwerdefreien Allgemeinzustand in Ihre
geschätzte ambulante Weiterbehandlung.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen