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Samstag, 11. Januar 2020

AV-Block mit passagerem Schrittmacherkabel

Die stationäre Aufnahme des Patienten erfolgte zunächst bei AV-Block XX° mit symptomatischer Bradykardie aus der Notaufnahme auf unsere Intensivstation.
Nach den üblichen Vorbereitungen wurde ein transvenöser, passageres Schrittmacherkabel gelegt. Ein iatrogener Pneumothorax wurde radiologisch ausgeschlossen.
Im Verlauf bestand eine durchgehende Schrittmacherabhängigkeit bei regelrechtem Pacing/Sensing. Ein Perikarderguss wurde in regelmäßigen Kontrollen echokardiographisch ausgeschlossen.
Die passagere Schrittmachersonde wurde regelrecht gezogen. Es ergab sich in der echokardiographischen Kontrolle weiterhin kein Nachweis für einen Perikarderguss.
In Zusammenschau der Befunde sahen wir die Indikation zur Implantation eines XX-KammerSchrittmachers als gegeben. Der Eingriff konnte am XX komplikationslos vorgenommen werden. Es erfolgte eine perioperative i.v.-Antibiose. In postoperativen Röntgen- bzw. Echo-Kontrollen wurden ein Pneumothorax bzw. ein Perikarderguss ausgeschlossen. Die postoperative Schrittmacher-Kontrolle ergab eine regelrechte Systemfunktion. Ein Termin zur routinemäßigen Schrittmacher-Kontrolle wurde vereinbart.
Die Operationswunde präsentierte sich zum Entlassungszeitpunkt reizlos, wir bitten um eine Entfernung des Wundmaterials in 10 bis 14 Tage postoperativ. Herr / Frau XX  wurde von uns über ein Fahrverbot von XX Woche(n) aufgeklärt. Des Weiteren wurde der Patient / die Patientin über eine Schonung und Vermeidung einer Elevation des linken Armes über 90° für 6 Wochen informiert. Bei Rötung, Schwellung, Fieber oder purulentem Sekret aus der Aggregattasche erbitten wir eine sofortige Wiedervorstellung in unserem Hause.
In subjektivem Wohlbefinden entließen wir Herrn / Frau XX am XX  in Ihre weitere ambulante Betreuung, für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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