Die stationäre Aufnahme des Patienten erfolgte zunächst bei AV-Block
XX° mit symptomatischer Bradykardie aus der Notaufnahme auf unsere
Intensivstation.
Nach den üblichen Vorbereitungen wurde ein transvenöser, passageres
Schrittmacherkabel gelegt. Ein iatrogener Pneumothorax wurde
radiologisch ausgeschlossen.
Im Verlauf bestand eine durchgehende Schrittmacherabhängigkeit bei
regelrechtem Pacing/Sensing. Ein Perikarderguss wurde in regelmäßigen
Kontrollen echokardiographisch ausgeschlossen.
Die passagere Schrittmachersonde wurde regelrecht gezogen. Es ergab
sich in der echokardiographischen Kontrolle weiterhin kein Nachweis für
einen Perikarderguss.
In Zusammenschau der Befunde sahen wir die Indikation zur
Implantation eines XX-KammerSchrittmachers als gegeben. Der Eingriff
konnte am XX komplikationslos vorgenommen werden. Es erfolgte eine
perioperative i.v.-Antibiose. In postoperativen Röntgen- bzw.
Echo-Kontrollen wurden ein Pneumothorax bzw. ein Perikarderguss
ausgeschlossen. Die postoperative Schrittmacher-Kontrolle ergab eine
regelrechte Systemfunktion. Ein Termin zur routinemäßigen
Schrittmacher-Kontrolle wurde vereinbart.
Die Operationswunde präsentierte sich zum Entlassungszeitpunkt
reizlos, wir bitten um eine Entfernung des Wundmaterials in 10 bis 14
Tage postoperativ. Herr / Frau XX wurde von uns über ein Fahrverbot von
XX Woche(n) aufgeklärt. Des Weiteren wurde der Patient / die Patientin
über eine Schonung und Vermeidung einer Elevation des linken Armes über
90° für 6 Wochen informiert. Bei Rötung, Schwellung, Fieber oder
purulentem Sekret aus der Aggregattasche erbitten wir eine sofortige
Wiedervorstellung in unserem Hause.
In subjektivem Wohlbefinden entließen wir Herrn / Frau XX am XX in
Ihre weitere ambulante Betreuung, für Rückfragen stehen wir Ihnen
jederzeit zur Verfügung.
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