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Samstag, 11. Januar 2020

Schwindel (ohne Synkopen) Abklärung

Die stationäre Aufnahme der Patientin erfolgte zur Abklärung von seit ca. einem halben Jahr bestehendem und progredientem Schwindel ohne Synkopen.
Elektrokardiographisch zeigte sich keine signifikante Erregungsrückbildungsstörung.
Echokardiographisch ergab sich eine gute systolische LV-Funktion ohne relevante Vitien.
In der Monitorüberwachung zeigte sich durchgehend ein normofrequenter Sinusrhythmus ohne Nachweis von signifikanten Pausen, Blockierungen oder höhergradigen Herzrhytmusstörungen.
Im Rahmen der weiteren Abklärung erfolgte eine LZ-EKG-Untersuchung. Hier zeigte sich überwiegend ein normofrequenter Sinsurhythmus ohne höhergradigen Pausen oder Blockierungen.
Ein Schellong-Test blieb ohne pathologischen Befund.
In der Fahrradergometrie vom XX zeigte sich keine höhergradige Herzrhythmusstörung.
Im CCT konnte eine akute Ischämie oder intrakranielle Blutung ausgeschlossen werden.
Ein HNO-Konsil schloss eine vestibuläre Ursache des Schwindels aus.
Zudem wurde ein neurologisches Konsil zur weiteren Abklärung angefordert, hier konnte eine zentrale sowie eine periphere Vestibulationsstörung ausgeschlossen werden.
Wir besprachen ausführlich die Befunde mit der Patientin/dem Patienten und sehen aktuell in Zusammenschau der Befunde keinen Anhalt für eine kardiale Genese des Schwindels.
Damit entlassen wir Herr / Frau XX in subjektivem Wohlbefinden in Ihre geschätzte Weiterbehandlung und empfehlen folgendes Prozedere.





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