Die stationäre Aufnahme der Patientin erfolgte zur Abklärung von seit
ca. einem halben Jahr bestehendem und progredientem Schwindel ohne
Synkopen.
Elektrokardiographisch zeigte sich keine signifikante Erregungsrückbildungsstörung.
Echokardiographisch ergab sich eine gute systolische LV-Funktion ohne relevante Vitien.
In der Monitorüberwachung zeigte sich durchgehend ein normofrequenter
Sinusrhythmus ohne Nachweis von signifikanten Pausen, Blockierungen
oder höhergradigen Herzrhytmusstörungen.
Im Rahmen der weiteren Abklärung erfolgte eine LZ-EKG-Untersuchung.
Hier zeigte sich überwiegend ein normofrequenter Sinsurhythmus ohne
höhergradigen Pausen oder Blockierungen.
Ein Schellong-Test blieb ohne pathologischen Befund.
In der Fahrradergometrie vom XX zeigte sich keine höhergradige Herzrhythmusstörung.
Im CCT konnte eine akute Ischämie oder intrakranielle Blutung ausgeschlossen werden.
Ein HNO-Konsil schloss eine vestibuläre Ursache des Schwindels aus.
Zudem wurde ein neurologisches Konsil zur weiteren Abklärung
angefordert, hier konnte eine zentrale sowie eine periphere
Vestibulationsstörung ausgeschlossen werden.
Wir besprachen ausführlich die Befunde mit der Patientin/dem
Patienten und sehen aktuell in Zusammenschau der Befunde keinen Anhalt
für eine kardiale Genese des Schwindels.
Damit entlassen wir Herr / Frau XX in subjektivem Wohlbefinden in
Ihre geschätzte Weiterbehandlung und empfehlen folgendes Prozedere.
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