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Samstag, 11. Januar 2020

Lungenarterienembolie

  • Stabile LAE
Die Aufnahme des Patienten / der Patientin erfolgte bei oben genannter Symptomatik / bei seit XX Tagen / Stunden plötzlich aufgetretener Belastungsdyspnoe (NYHA II / III) / Ruhedyspnoe (NYHA IV), in Verbindung mit atemabhängigen rechts- / linksthorakalen Schmerzen /Synkope.
In der durchgeführten Blutgasanalyse zeigte sich eine Hypoxie / eine Hyperventilation.
Bei einem WellsScore von x / D-Dimeren von XX erfolgte eine umgehende CT-Angiographie, welche die Diagnose einer peripheren/zentralen Lungenarterienembolie ergab.
Laborchemisch zeigte sich eine Erhöhung / keine Erhöhung der Biomarker (Troponin / NT-pro BNP).
Der Patient / die Patientin war allzeit hämodynamisch stabil. Der sPESI betrug X.
Echokardiographisch war eine Rechtsherzbelastung nachweisbar mit einem systolischen PAP von xx mmHg // zeigten sich  keine Zeichen der Rechtsherzbelastung.
In der DuplexSonographie der Beinvenen zeigte sich eine Thrombose der linken / rechten V. poplitea / femoralis / iliaca. Es erfolgte eine Kompressionstherapie mit Wicklung der Beine. Eine Kompressionsstrumphose/Kompressionsstrümpfe der Klasse II wurde dem Patienten / der Patientin verordnet.
Therapeutisch wurde nach initialer Vollantikoagulation mit unfraktioniertem Heparin eine orale Antikoagulation mit XX begonnen. / Bei stark eingeschränkter Nierenfunktion wurde eine Therapie mit  XX (Ziel-INR 2-3) begonnen.
Der Patient / die Patientin war allzeit respiratorisch stabil // Die respiratorische Situation des Patienten / der Patientin besserte sich zusehends, bei Entlassung war keine Sauerstoffgabe mehr notwendig.
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Die weitere Umfelddiagnostik zeigte keine richtungsweisenden Befunde für ein Malignom als Ursache der Thrombose und der Lungenarterienembolie. Eine Thrombophiliediagnostik wurde nach derzeitiger Evidenzlage nicht durchgeführt.
Wir bewerteten die Thrombose als Folge einer prolongierten Immobilisation.
Eine auslösende Ursache war anamnestisch nicht zu eruieren.
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Am XX konnten wir Frau / Herr XX beschwerdefrei in Ihre geschätzte ambulante Weiterbetreuung entlassen. Für Rückfragen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.
  • Instabile LAE
Die Aufnahme auf unsere Intensivstation von Frau / Herrn XX erfolgte durch Notarzt bei akuter Dyspnoe und Schocksymptomatik.
In der arteriellen BGA bestand eine metabolische Azidose mit einem initialen pH von XX sowie einem Laktat von XX.
Echokardiographisch war eine Rechtsherzbelastung nachweisbar mit D-Shape Phänomen und paradoxer Septumbewegung, sowie einem systolischen PAP von xx mmHg,  so dass der hochgradige Verdacht auf eine Lungenarterienembolie geäußert wurde.
Echokardiographisch ergaben sich massive Rechtsherzbelastungszeichen. Nach hämodynamischer Stabilisierung mittels Volumen- und Katecholamintherapie erfolgte umgehend eine CTA-Pulmonalis. Hier konnte das Vorliegen einer beidseitigen zentralen Lungenarterienembolie mit akuter Rechtsherzbelastung bestätigt werden.
Bei hämodynamischer Instabilität wurde die Indikation zur Lysetherapie gestellt. Diese konnte am XX komplikationslos mittels XX erfolgen. Anschließend wurde die volltherapeutische Antikoagulation mit Heparin fortgeführt.
Unter zusätzlicher Volumentherapie gelang in den folgenden Stunden ein komplettes Weaning der Katecholamine, zudem Ausgleich der Azidose im Verlauf. Zu einem relevanten Hb-Abfall kam es nicht. Es kam zu kleineren Sickerblutungen aus den Einstichstellen der venösen und arteriellen Zugänge.
Es kam zu einem Hb-Abfall von XX auf XX g/dl. Die Patientin / Der Patient blieb hierunter hämodynamisch stabil. Eine EK-Transfusion war nicht erforderlich.
In der DuplexSonographie der Beinvenen zeigte sich eine Thrombose der linken / rechten V. poplitea / femoralis / iliaca. Es erfolgte eine Kompressionstherapie mit Wicklung der Beine. Eine Kompressionsstrumphose // Kompressionsstrümpfe der Klasse II wurde dem Patienten / der Patientin verordnet.
Therapeutisch wurde nach initialer Vollantikoagulation mit unfraktioniertem Heparin eine orale Antikoagulation mit XX begonnen. / Bei stark eingeschränkter Nierenfunktion wurde eine Therapie mit  XX (Ziel-INR 2-3) begonnen.
Der Patient / die Patientin war allzeit respiratorisch stabil. / Die respiratorische Situation des Patienten / der Patientin besserte sich zusehends, bei Entlassung war keine Sauerstoffgabe mehr notwendig.
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Die weitere Umfelddiagnostik zeigte keine richtungsweisenden Befunde für ein Malignom als Ursache der Thrombose und der Lungenarterienembolie. Eine Thrombophiliediagnostik wurde nach derzeitiger Evidenzlage nicht durchgeführt.
Wir bewerteten die Thrombose als Folge einer prolongierten Immobilisation.
Eine auslösende Ursache war anamnestisch nicht zu eruieren.
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Am XX konnten wir Frau / Herr XX beschwerdefrei in Ihre geschätzte ambulante Weiterbetreuung entlassen. Für Rückfragen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.

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