- Stabile LAE
Die Aufnahme des Patienten / der Patientin
erfolgte bei oben genannter Symptomatik / bei seit XX Tagen / Stunden
plötzlich aufgetretener Belastungsdyspnoe (NYHA II / III) / Ruhedyspnoe
(NYHA IV), in Verbindung mit atemabhängigen rechts- / linksthorakalen
Schmerzen /Synkope.
In der durchgeführten Blutgasanalyse zeigte sich eine Hypoxie / eine Hyperventilation.
Bei einem WellsScore von x / D-Dimeren von
XX erfolgte eine umgehende CT-Angiographie, welche die Diagnose einer
peripheren/zentralen Lungenarterienembolie ergab.
Laborchemisch zeigte sich eine Erhöhung / keine Erhöhung der Biomarker (Troponin / NT-pro BNP).
Der Patient / die Patientin war allzeit hämodynamisch stabil. Der sPESI betrug X.
Echokardiographisch war eine
Rechtsherzbelastung nachweisbar mit einem systolischen PAP von xx mmHg
// zeigten sich keine Zeichen der Rechtsherzbelastung.
In der DuplexSonographie der Beinvenen
zeigte sich eine Thrombose der linken / rechten V. poplitea / femoralis /
iliaca. Es erfolgte eine Kompressionstherapie mit Wicklung der Beine.
Eine Kompressionsstrumphose/Kompressionsstrümpfe der Klasse II wurde dem
Patienten / der Patientin verordnet.
Therapeutisch wurde nach initialer
Vollantikoagulation mit unfraktioniertem Heparin eine orale
Antikoagulation mit XX begonnen. / Bei stark eingeschränkter
Nierenfunktion wurde eine Therapie mit XX (Ziel-INR 2-3) begonnen.
Der Patient / die Patientin war allzeit
respiratorisch stabil // Die respiratorische Situation des Patienten /
der Patientin besserte sich zusehends, bei Entlassung war keine
Sauerstoffgabe mehr notwendig.
/
Die weitere Umfelddiagnostik zeigte keine
richtungsweisenden Befunde für ein Malignom als Ursache der Thrombose
und der Lungenarterienembolie. Eine Thrombophiliediagnostik wurde nach
derzeitiger Evidenzlage nicht durchgeführt.
Wir bewerteten die Thrombose als Folge einer prolongierten Immobilisation.
Eine auslösende Ursache war anamnestisch nicht zu eruieren.
/
Am XX konnten wir Frau / Herr XX
beschwerdefrei in Ihre geschätzte ambulante Weiterbetreuung entlassen.
Für Rückfragen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.
- Instabile LAE
Die Aufnahme auf unsere Intensivstation von Frau / Herrn XX erfolgte durch Notarzt bei akuter Dyspnoe und Schocksymptomatik.
In der arteriellen BGA bestand eine metabolische Azidose mit einem initialen pH von XX sowie einem Laktat von XX.
Echokardiographisch war eine
Rechtsherzbelastung nachweisbar mit D-Shape Phänomen und paradoxer
Septumbewegung, sowie einem systolischen PAP von xx mmHg, so dass der
hochgradige Verdacht auf eine Lungenarterienembolie geäußert wurde.
Echokardiographisch ergaben sich massive
Rechtsherzbelastungszeichen. Nach hämodynamischer Stabilisierung mittels
Volumen- und Katecholamintherapie erfolgte umgehend eine
CTA-Pulmonalis. Hier konnte das Vorliegen einer beidseitigen zentralen
Lungenarterienembolie mit akuter Rechtsherzbelastung bestätigt werden.
Bei hämodynamischer Instabilität wurde die
Indikation zur Lysetherapie gestellt. Diese konnte am XX
komplikationslos mittels XX erfolgen. Anschließend wurde die
volltherapeutische Antikoagulation mit Heparin fortgeführt.
Unter zusätzlicher Volumentherapie gelang
in den folgenden Stunden ein komplettes Weaning der Katecholamine, zudem
Ausgleich der Azidose im Verlauf. Zu einem relevanten Hb-Abfall kam es
nicht. Es kam zu kleineren Sickerblutungen aus den Einstichstellen der
venösen und arteriellen Zugänge.
Es kam zu einem Hb-Abfall von XX auf XX
g/dl. Die Patientin / Der Patient blieb hierunter hämodynamisch stabil.
Eine EK-Transfusion war nicht erforderlich.
In der DuplexSonographie der Beinvenen
zeigte sich eine Thrombose der linken / rechten V. poplitea / femoralis /
iliaca. Es erfolgte eine Kompressionstherapie mit Wicklung der Beine.
Eine Kompressionsstrumphose // Kompressionsstrümpfe der Klasse II wurde
dem Patienten / der Patientin verordnet.
Therapeutisch wurde nach initialer
Vollantikoagulation mit unfraktioniertem Heparin eine orale
Antikoagulation mit XX begonnen. / Bei stark eingeschränkter
Nierenfunktion wurde eine Therapie mit XX (Ziel-INR 2-3) begonnen.
Der Patient / die Patientin war allzeit
respiratorisch stabil. / Die respiratorische Situation des Patienten /
der Patientin besserte sich zusehends, bei Entlassung war keine
Sauerstoffgabe mehr notwendig.
/
Die weitere Umfelddiagnostik zeigte keine
richtungsweisenden Befunde für ein Malignom als Ursache der Thrombose
und der Lungenarterienembolie. Eine Thrombophiliediagnostik wurde nach
derzeitiger Evidenzlage nicht durchgeführt.
Wir bewerteten die Thrombose als Folge einer prolongierten Immobilisation.Eine auslösende Ursache war anamnestisch nicht zu eruieren.
/
Am XX konnten wir Frau / Herr XX beschwerdefrei in Ihre geschätzte ambulante Weiterbetreuung entlassen. Für Rückfragen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.
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